Gemeinderatssitzung am 15.05.2013
Bürgermeister Heller hieß alle Gemeinderäte zur öffentlichen Sitzung herzlich willkommen und begrüßte die anwesenden Zuhörer sowie die Pressevertreter.
Zur Tagesordnung:
TOP 1 Verschiedenes, Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung und Frageviertelstunde
Teilnahme an Leader 2014 – 2020
Bürgermeister Heller sagte, dass der Gemeinderat beschlossen hat, sich weiterhin an der (LAG) Leaderaktionsgruppe „Mittlerer Schwarzwald“ zu beteiligen.
Voraussetzung ist die Entwicklung eines regionalen Entwicklungskonzepts. Dieses wird die Gemeinde 800,00 € kosten. Weitere Kosten fallen dann für die Geschäftsstelle der „Leaderaktionsgruppe“ an. Diese belaufen sich auf 1.000,00 € pro Jahr.
BZ-Verfahren Hofstetten
Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein Zuschuss-Bescheid für die Zusammenlegung Hofstetten bei der Gemeinde diese Woche einging.
Demnach werden weitere 381.000 € an Landesgeldern bewilligt. Bisher wurden insgesamt 2,49 Mio. Euro bewilligt. Die 381.000 € verteilen sich mit 262.000 € auf das Jahr 2013 und 119.000 € auf das Jahr 2014.
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen im Jahr 2013
Bürgermeister Heller gab bekannt, dass sich die Arbeitsgruppe Gemeindeverbindungsstraßen getroffen hat. Hierbei wurde beschlossen, dass der Mundenweg auf einer Länge von ca. 600 m ausgebaut wird. Weiterhin auf der Prioritätenliste sind der Schlosshofweg sowie der Altersbachweg.
Ringen muss olympisch bleiben
Bürgermeister Heller gab bekannt, dass zurzeit eine Unterschriftenaktion durchgeführt wird. Ziel dieser Aktion ist, dass Ringen olympisch bleibt.
Die Unterschriften sollen am 24.05.2014 an Herrn Eberhard Gienger übergeben werden.
Neue Theke für die Gemeindehalle
Bürgermeister Heller zeigte Bilder der neuen Thekeneinrichtung in der Gemeindehalle. Diese wurde von der Fa. Lamsfuß in der vergangenen Woche eingebaut.
Ufereinbruch beim Gewerbepark
Heller zeigte Bilder von Löchern auf dem Grundstück der Firma Volk. Der Bach reißt dort große Löcher in das Grundstück. Zur Sicherung des Grundstücks wurden nun Ablagesteine gesetzt.
Neugestaltung Schulhof
Bürgermeister Heller erläuterte anhand von Aufnahmen, dass die Pflasterarbeiten am Schulhof momentan ausgeführt werden. Er freut sich darauf, wenn die Arbeiten erledigt sind. Die bisherigen Arbeiten werden sowohl von den Schülern als auch den Lehrern gut angenommen.
Hochwasserschutz Hofstetten
Der Bürgermeister erläuterte, dass die Gemeinde Hofstetten insgesamt 3 Abschnitte zum Hochwasserschutz hat.
Abschnitt 1 war der Ausbau des Dorfbaches entlang des Rathauses. Die daraus entstandene neu gestaltete Parkanlage wird seitens der Bevölkerung gut angenommen.
Bei dem 2. Abschnitt wird das Rückhaltebecken im Bereich Salmensbach/Breitebene gebaut.
Im September 2014 soll das Becken bereits soweit fertig sein, dass ein Probestau geführt werden kann.
Der 3 Abschnitt des Hochwasserschutzes wird derzeit geplant. Hierbei handelt es sich um
den Bereich Freibadbrücke bis Gewerbepark.
Die nun in Auftrag gegebene Planung ist Voraussetzung für einen Zuschussantrag an das Land Baden-Württemberg. Der zu erwartende Zuschuss liegt bei 70 % der Kosten. Für die restlichen 30% soll ein Ausgleichstockantrag gestellt werden.
Bürgermeister Heller sagte, dass mittlerweile eine Begehung stattgefunden hat. Momentan werden die Flächen ermittelt, die für die Realisierung des Hochwasserschutzes gebraucht werden.
Aus den Reihen der Zuschauer wurde eine Frage bezüglich einer möglichen Doppelhausbebauung im Neubaugebiet gestellt. Heller verwies auf den kommenden Vortrag von Herrn Burkart vom Planungsbüro Fischer.
TOP 2 Neubaugebiet „Am Schneitbach“
a) Auswahl von Straßenlampen
b) Festlegung von Straßennamen für das Gebiet
Heller schlug den Straßennamen „Am Schneitbach“ vor. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für diesen Namen aus.
Anschließend begrüßte Bürgermeister Heller die Herren Baier und Peter vom E-Werk Mittelbaden.
Herr Baier ging bei seinen Vortrag drauf ein, dass mittlerweile eine Straßenbeleuchtung in LED-Technik sinnvoll ist. Bis vor ein paar Jahren wurde noch von LED-Lampen abgeraten. Vorteil bzw. auch Nachteil der LED ist, dass LED’s keine Lichtverschmutzung verursachen. Dies bedeutet, dass LED relativ abgegrenzte Flächen ausleuchten. Es entsteht somit kein Streulicht, das auch vermieden werden soll.
Anschließend ging er auf ein Beleuchtungskonzept für das Neubaugebiet ein.
Er sagte, dass in der Friedhofstraße Lichtmasten mit einer Höhe von 6,3 m installiert werden sollen. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl der Gehweg als auch die Fahrbahn ausgeleuchtet werden. Im Baugebiet selbst können Masten mit einer Höhe von 5 m aufgestellt werden. Als Beleuchtung wurden verschiedene Lampen vorgestellt. Die Lampen innerhalb des Baugebietes sind von der Wattage her schwächer ausgelegt als die Lampen in der Friedhofstraße.
Nach ausführlicher Vorstellung der Lampen entschied sich der Gemeinderat für die Anschaffung
Siteco. Es handelt sich hierbei um die SL10 micro zum Nettopreis von 327 € und die SL10 zum Stückpreis von 506 € netto.
Der Beschluss war einstimmig.
Heller ging noch kurz darauf ein, dass im Gewerbepark die vorhanden HQL-Lampen auch gegen LED-Lampen getauscht werden soll. Hier wurden schon erste Gespräche mit dem E-Werk Mittelbaden geführt. Es soll versucht werden, die Lampen mittels Beihilfe kostengünstig zu tauschen.
Ein Tausch wird auch deswegen notwendig, da die HQL-Leuchtmittel ab dem Jahr 2015 verboten sind.
TOP 3 Bebauungsplan "Am Schneitbach" mit örtlichen Bauvorschriften
a) Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die anlässlich
der Offenlage eingegangenen Anregungen
b) Beschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
als Satzung gem. § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Heller Herrn Burkart vom Planungsbüro Fischer. Herr Burkart ging auf die bisherigen Schritte im Bebauungsplanverfahren ein. Mittlerweile erfolgte nun die Offenlage und daraus resultierten nochmals Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange als auch seitens Privater.
Herr Burkart ging die eingegangenen Stellungnahmen nacheinander durch und erläuterte sie.
Diese wurden nun in den Bebauungsplan aufgenommen und können deshalb beschlossen werden. Herr Burkart erläuterte u.a. auch die zeichnerischen Festsetzungen. Insbesondere ging er auch darauf ein, warum Doppelhäuser nicht überall zulässig sind. Hierbei handelt es sich um städteplanerische Entscheidungen. Doppelhäuser wirken im Vergleich zu Einzelhäusern sehr „mächtig“ und massiv. Diese „mächtige“ Ansicht möchte man z.B. an den „Rändern“ des Baugebiets vermeiden.
Nach dem sehr ausführlichen Vortrag von Herrn Burkart wurden über die eingegangenen Anregungen, die auch Ausdruck im nun vorliegenden Bebauungsplan fanden, Beschluss gefasst.
Die Beschlussfassung war einstimmig.
Daraufhin ging Herr Burkart noch kurz auf die örtlichen Bauvorschriften ein. Hier hat sich im Prinzip auch nichts geändert seit der letzten Fassung.
Lediglich kleinere redaktionelle Änderungen wurden notwendig.
Auch hier beschloss der Gemeinderat einstimmig die örtlichen Bauvorschriften.
Nun wird der Bebauungsplan bekanntgemacht und tritt in Kraft.
Bürgermeister Heller dankte Herrn Burkart sowie dem Planungsbüro Fischer für die hervor-
ragende und gute Zusammenarbeit. Dieser Dank wurde von Herrn Burkart erwidert.
TOP 4 Bidirektionales Kaltwärmenetz am Beispiel der Gemeinde Fischerbach
Information durch das Büro Innovativ Schmid
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Herrn Schmid und Herrn Schmieder von der Bürgerenergiegenossenschaft Fischerbach.
Herr Schmid ging kurz auf die Idee des Bidirektionalen Kaltwärmenetzes ein. Er sagte, dass ursprünglich eine Hackschnitzelanlage gebaut werden sollte. Berechnungen ergaben allerdings, dass diese Form der Versorgung nicht wirtschaftlich ist.
Daraufhin wurde die Idee geboren, ein Kaltwärmenetz zu installieren. Dieses besteht im Wesentlichen aus einem Eisspeicher mit einem dazu gehörenden Netz, das die Bauplätze erschließt.
Großer Vorteil dieses Netzes ist, dass keine Verbrennung stattfindet. Lediglich die Energie, die entsteht, wenn aus Wasser Eis wird, wird zur Gewinnung von Wärme genutzt. Herr Schmieder erläuterte grob die Technik.
Auf die folgenden Ausführungen wird verwiesen. Diese wurden von der Homepage der Bürgerenergie Fischerbach kopiert.
Kurzbeschreibung Prinzip und Funktionsweise eines bKWN-Eis-System
Im Neubaugebiet Karl-May-Weg II und III sollen 26 Gebäude errichtet werden, die dezentral installiert, in den jeweiligen Gebäuden mit Wärmepumpen beheizt werden.
Als zentrales Element dient ein bidirektionales Kalt-Wärme-Netz, bestehend aus einem zentralen Eisspeicher, Umwelt-Energieabsorbern, Energie-Rückspeisungs-System und der Verlegung einer Ringleitung, die als Wärmetransport-System genutzt wird.
Als Sole-Ringleitung bezeichnet, bildet sie ein Reservoir für das Vorhalten der von den WP benötigten Energiemengen.
Das bKWN-Eis-System und die wesentlichen Basiskomponenten:
Prinzip bKWN-Eis-System
Das Leitungsnetz als Kalt-Wärme-Netz (bKWN)– bestehend aus PE-Kunststoffrohr. Das Rohrleitungssystem wird als Ringleitung nach dem Prinzip eines offenen, passiven System verlegt.
Im Zusammenhang der geringen Betriebstemperaturen 0°C bis +25°C werden die Rohrleitungen, um geothermische Effekte nutzbar zu machen, ohne Wärmeschutzisolierung verlegt.
Das bKWN-System ist ein „Passives-Netz“ und benötigt somit keine elektrische Antriebsenergie für Förderpumpen. Die erforderlichen Volumenströme werden ausschließlich von den Wärmepumpen, internen Sole-Umwälzpumpen, übernommen.
Das bKWN-Eis-System dient auch als Puffer für Lastspitzen beim Verbrauch und der Netz-Einspeisung.
Mit der Wärmemenge bzw. Wassertemperatur in der Sole-Ringleitung (bKWN) ziehen die WP die erforderliche Energiemenge, welche nach dem WP-Prozess auf einem höheren Temperaturniveau dem Gebäude als Heizenergie und zur Warmwasserbereitung zur Verfügung steht.
Das Netz (bKWN) wird im Temperaturbereich von ca. 0°C bis +25°C betrieben. Dieser Bereich ermöglicht optimale Betriebsbedingungen für handelsübliche Sole-Wasser-Wärmepumpen. Modernste Wärmepumpen können reversibel arbeiten, was neben der Beheizung auch eine sommerliche Temperierung (Raumklimatisierung) der Gebäude ermöglicht.
Wegen des niedrigen Temperaturniveaus ist das Netz in der Lage diesen Prozess zu unterstützen, indem es Wärme aufnehmen und ggf. überflüssige Wärme an die Umwelt über die Absorber emittieren kann. (Notkühlfunktion zum Schutz einer Eis-Speicherüberhitzung)
Rückkühlfunktion:
Wärme aus Rückkühlprozessen wie z. B. von Kälte- und Klimaanlagen kann über das bKWN zur Regeneration des Eis-Speichers Verwendung finden.
Fazit:
Das bKWN-Eis-System mit IKT-unterstützt, interagiert synergetisch im Energiebezugs- und Einspeisemodus. Dieses „Wechsel-Wirken“ eines Energiesystems unter Einbeziehung bisher nicht nutzbarer Umweltwärme, zählt zu den modernsten Lösungsansätzen zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzzielen, der Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen ein Ende zu setzen und dies im Kontext einer kommunalen Energieautonomie.
Anschließend hatten die Gemeinderäte die Gelegenheit, Fragen zu stellen. So wurde u.a. gefragt, ob es notwendig ist, eine Fußbodenheizung zu installieren. Herr Schmieder sagte, dass eine s.g. Flächenheizung notwendig ist. Dies kann eine Fußbodenheizung sein, allerdings besteht auch die Möglichkeit einer Wand- oder Deckenheizung.
Auf die Frage nach der Ausstattung des Heizraums sagte Herr Schmieder, dass eine Wärmepumpe, ein Pufferspeicher sowie eine Trinkwasserstation notwendig ist. Ebenfalls notwendig sind auch die vorher genannten Umwelt-Energieabsorbern.
Gemeinderat Uhl wollte wissen, wie heiß das Brauchwasser wird. Daraufhin sagte Herr Schmieder, dass das Warmwasser eine Temperatur von max. 55°C erreicht. Da allerdings das Warmwasser immer nur dann erhitzt wird, wenn es auch gebracht wird, braucht man sich zum Beispiel in Bezug auf Legionellen keine Gedanken zu machen.
Ebenfalls wollte Uhl wissen, welche Kosten für das System entstehen. Herr Schmid erläuterte, dass die Bauherren nicht das System kaufen, sondern die Genossenschaft die Anlage kauft und auch betreibt.
Die Bauherren kaufen lediglich Wärme von der Genossenschaft. Der Preis für ein
Kilowatt Wärme liegt zur Folge nach den neusten Berechnungen bei 0,13 € plus MwSt. Der Bauherr muss auch nicht Mitglied der Genossenschaft sein. Auf genauere Nachfrage sagte Herr Schmid, dass jährlich ein Grundpreis von 250 € zu bezahlen ist. Außerdem wird ein einmaliger Anschlusspreis Höhe von 2.500 € fällig.
Eine mögliche Preissteigerung wird an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt, sodass die Bauherren sicher sein können, nicht überproportional stark belastet zu werden.
Herr Schmid ging nochmals auf den großen Vorteil des Leitungsnetzes ein.
Er sagte, dass durch den Verzicht auf fossile Brennstoffe keine Unwägbarkeiten beim Einkauf der Brennmaterialien entstehen. Herr Schmieder sagte auch, dass es nicht notwendig ist, ein Effizienzhaus KFW 55 zu bauen. Ein Effizienzhaus KFW 70, das mittlerweile Standard ist, ist völlig ausreichend. Bürgermeister Heller dankte dann abschließend den beiden Herren für den sehr informativen Vortrag.
TOP 5 Änderung Bebauungsplan "Dorfmühle"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Entwurfs
c) Beschluss der erneuten Offenlage
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Dorfmühle“ ist am 19.03.1970 in Kraft getreten. In den Jahren 1991 und 1996 erfolgten zwei Änderungen des Bebauungsplanes. Am 21.09.2011 wurde mit der 3. Änderung des Bebauungsplans die Zulässigkeit von Dachgauben neu geregelt.
Für das Baugrundstück Flst.-Nr. 39/1 liegt der Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses vor. Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Umfang der Abweichungen kann nicht mehr durch Befreiungen gedeckt werden.
Die Gemeinde Hofstetten will im Siedlungsbereich Bauvorhaben unterstützen und dadurch die Innenentwicklung der Gemeinde stärken. Aus diesem Grund bildet das Bauvorhaben den Anlass, den Bebauungsplan in Teilbereichen zu ändern.
Die Baufenster sind im Bebauungsplan „Dorfmühle“ teilweise sehr restriktiv festgesetzt, so dass wenige Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind. Insbesondere der Teilbereich südlich der Straße ‚Alter Weg‘ weist sehr kleine Briefmarkenbaufenster auf. Um weitere Baumöglichkeiten im Bestand zu schaffen, wird für das Grundstück Flst.-Nr. 39/1 das Baufenster erweitert. Darüber hinaus werden für den Teilbereich südlich der Straße ‚Alter Weg‘ die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 erhöht und die Geschossflächenzahl von 0,9 auf 1,2. Dadurch soll die Erweiterung der bestehenden Gebäude erleichtert werden.
In den örtlichen Bauvorschriften werden im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfmühle“ die Regelungen zur Kniestockhöhe gestrichen und die Gestaltungsvorschriften zu Dachgauben geändert, damit die Erweiterung bestehender Gebäude durch Aufstockung oder Einbau von Dachgauben erleichtert werden.
Geändert wird die maximale Länge von Dachgauben und Dachaufbauten. Bislang dürfen diese eine Länge von maximal 2/3 der jeweiligen Gebäudelänge haben. Als Ausnahme wird nun aufgenommen, dass dies Gesamtlänge von Dachgauben und Dachaufbauten eine Länge von maximal 4/5 der Gebäudelänge aufweisen dürfen. Voraussetzung ist, dass die zulässige Zahl der Vollgeschosse eingehalten wird. Außerdem wird der Mindestabstand der Dachgauben zur Giebelaußenwand herausgenommen, um das Bauvorhaben zu ermöglichen. Die Änderungen zu den Dachgauben werden hierbei im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfmühle“ vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Die eingegangenen Stellungnahmen werden gegeneinander und untereinander abgewogen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans wird gemäß § 13a (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Bemerkungen/GR-Beiträge:
Abstimmung à Ja: 9 Nein: - Enth.: - Befangen: -
TOP6 RückhaltebeckenHofstetten
Vergabe der Arbeiten für das Betriebsgebäude
Für den Bau des Betriebsgebäudes wurde eine Ausschreibung gemacht. Die Fa. Volk, Biberach gab mit rund 75.100 EUR das günstigste Angebot ab. BM Heller sagte, dass nachträglich noch die Position „Brandmeldeanlage“ aufgenommen wurde. Diese kann, muss aber nicht eingebaut werden. Die Kosten für diese Anlage belaufen sich auf 4.100 EUR (brutto). Der GR beschloss nach kurzer Diskussion in der Verbandsversammlung Anfang Juni nachzufragen, ob eine solche Anlage unbedingt notwendig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte auf diese verzichtet werden. Die Arbeiten sollen anschließend vergeben werden.
TOP 7 Bauantrag: Erweiterung des bestehenden Balkons mit Gartentreppe
auf Grundstück Flst.Nr. 1/7
- Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
TOP 8 Bauantrag: Anbau an ein best. Wohnhaus mit Aufbau einer Dachgaube
auf Grundstück Flst.Nr. 39/1
- Beratung und Beschlussfassung
Bei diesem Bauvorhaben muss zuerst noch der maßgebliche Bebauungsplan geändert werden. Es handelt sich hier um den in TOP 5 geänderten Bebauungsplan. Wenn dieser in Kraft tritt, erfüllt das Bauvorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans. Nach kurzer Diskussion wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt.
TOP 9 Bauantrag: Abbruch und Wiederaufbau des DG eines bestenden Einfamilien-
hauses auf Grundstück Flst.Nr. 62/3
- Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt.
TOP 10 Bauantrag: Erweiterung eines Mehrfamilienhauses auf
Grundstück Flst.Nr. 362/360
- Beratung und Beschlussfassung
GR Hubert Kinast verließ wegen Befangenheit (Bauherr) den Sitzungstisch. Nach kurzer Diskussion wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt.
TOP 11 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Frageviertelstunde
Bürgermeister Heller sagte, dass der Rathauseingang lt. Meinung der Bevölkerung ziemlich „steinig“ aussieht. Er schlug vor, links und rechts vom Eingang einen Pflanzenkübel aufzustellen. Er bat in diesem Zusammenhang Elisabeth Kornmaier darum, entsprechende Vorschläge der Gemeindeverwaltung zu unterbreiten.
Anschließend wurden noch Bilder von der Sanierung der Hansjakob-Kapelle gezeigt. Willi Uhl erläuterte diese und sagte, dass die Kapelle in einem sehr desolaten Zustand war. Mittlerweile wurde das Dach komplett aufgebaut und ist jetzt auch wieder dicht.
Nun sollen noch Putzarbeiten erfolgen, damit die Kapelle wieder in neuem Glanz erstrahlt.
Nachdem keine Fragen gestellt wurden, beendete Bürgermeister Heller um 21:50 Uhr die Sitzung.